Quorvyn

Datenschutzinformation zur Nachrichtenverarbeitung

Stand:

Diese Information richtet sich an Personen, die in Meldungen genannt werden, die Quorvyn News auswertet. Sie ist nicht an Nutzer der Anwendung gerichtet, für die eine eigene Erklärung gilt. Wir erheben Ihre Daten nicht bei Ihnen, sondern aus veröffentlichten Quellen, und informieren Sie deshalb nach Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung.

Wer verantwortlich ist

Benny Botsch, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Quorvyn, Chemnitzer Straße 202, 12621 Berlin, Deutschland. Kontakt für Datenschutzanliegen ist contact@quorvyn.de.

Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür hier nicht vorliegen.

Woher die Daten stammen

Ausschließlich aus veröffentlichten Quellen, und zwar aus zwei Arten von Quellen.

Die erste sind Pflichtveröffentlichungen von Unternehmen, derzeit Ad-hoc-Berichte (Form 8-K), die Unternehmen bei der US-Börsenaufsicht SEC einreichen und die diese im System EDGAR öffentlich bereitstellt.

Die zweite ist die öffentlich zugängliche Ereignisdatenbank des GDELT-Projekts (Global Database of Events, Language, and Tone). GDELT wertet weltweit Nachrichtenberichte maschinell aus und hält in strukturierter Form fest, wer wann und wo mit wem was getan hat. Wir lesen nur diese strukturierten Angaben. Die Berichte, aus denen GDELT sie gewonnen hat, rufen wir nicht ab.

Welche Quellen konkret ausgewertet werden, halten wir in unserer internen Quellenübersicht fest. Kommt eine Quelle hinzu, passen wir diese Information an. Wir durchsuchen keine sozialen Netzwerke, kaufen keine Adressdaten und verwenden keine Quelle, die nicht ohnehin öffentlich ist.

Welche Daten verarbeitet werden

Aus Pflichtveröffentlichungen verarbeiten wir den Text einer Meldung und ihre Metadaten, also Titel, Quelle, Autorenangabe soweit vorhanden, Veröffentlichungszeitpunkt und Verweis auf das Original. Wenn Sie in einer solchen Meldung genannt sind, wird Ihr Name Teil dieses Textes. Das ist typischerweise der Fall, wenn Sie eine Organfunktion in einem Unternehmen ausüben. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte von Führungspersonen werten wir derzeit nicht aus.

Aus der GDELT-Ereignisdatenbank enthält jeder Eintrag die Namen der beteiligten Akteure, Codes zu deren Rolle und Herkunftsland, einen Code für die Art des Ereignisses, Zeitpunkt und Ort sowie die Adresse des Berichts, aus dem GDELT den Eintrag gewonnen hat. Einen Namen speichern wir nur, wenn es der Name eines Unternehmens aus unserem Unternehmensverzeichnis ist. Jeder andere Name, also auch der Name jeder natürlichen Person, wird beim Einlesen im Arbeitsspeicher verworfen und nicht gespeichert. Statt des Namens halten wir nur den Rollen- und Ländercode fest, etwa „Regierung“ oder „Unternehmen“ zusammen mit einem Land. Von der Adresse des Berichts speichern wir nur den Namen der Website, auf der er erschienen ist, nicht die Adresse des einzelnen Artikels.

Aus beiden Quellen bilden wir einen strukturierten Ereignisdatensatz mit Ereignistyp, betroffenen Unternehmen, Richtung und Zeitpunkt. Dieser Datensatz enthält keine Angaben über Sie.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 speichern wir nicht. Die Felder, in denen GDELT die ethnische oder religiöse Zugehörigkeit eines Akteurs gesondert führt, werden beim Einlesen verworfen. Ein Rollencode kann eine solche Zugehörigkeit als Gruppenbezeichnung enthalten. Weil wir dazu keinen Namen einer natürlichen Person speichern, bezieht er sich nicht auf eine bestimmte Person.

Meldungen über strafrechtliche Verfahren aus Pflichtveröffentlichungen werten wir nicht aus. GDELT erfasst auch Ereignisse wie Festnahmen oder Gerichtsverfahren. Von solchen Einträgen speichern wir keinen Namen einer natürlichen Person, sondern nur, dass ein Akteur mit einem bestimmten Rollen- und Ländercode beteiligt war. Wir werten nicht aus, ob gegen eine bestimmte Person ermittelt oder verhandelt wird.

Wozu und auf welcher Grundlage

Zweck ist zu verstehen, wie wirtschaftliche Ereignisse auf Märkte wirken. Dazu werten wir veröffentlichte Meldungen maschinell aus und ordnen sie Unternehmen und Wertpapieren zu.

Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung, also unser berechtigtes Interesse. Dieses Interesse besteht darin, wirtschaftliche Zusammenhänge nachvollziehbar auszuwerten. Wir haben Ihre Interessen dagegen abgewogen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht überwiegen. Die Angaben sind ohnehin veröffentlicht, bei Pflichtveröffentlichungen aufgrund einer gesetzlichen Pflicht. Aus der GDELT-Ereignisdatenbank lesen wir Namen natürlicher Personen nur für den Augenblick des Einlesens und speichern sie nicht. Über Sie wird nichts bewertet, eingeschätzt oder vorhergesagt, und es wird keine Entscheidung über Sie getroffen. Gegenstand unserer Auswertung ist das Wertpapier, nicht die Person.

Wer die Daten erhält

Niemand außerhalb unserer eigenen Systeme. Wir geben die Daten nicht weiter, verkaufen sie nicht und veröffentlichen keine Namen. Nutzer unserer Anwendung sehen Ereignisdaten. Bei Pflichtveröffentlichungen sehen sie, soweit die Lizenz der Quelle das erlaubt, auch deren Titel und Zusammenfassung mit einem Verweis auf das Original. Bei GDELT-Einträgen sehen sie nur die Beschreibung, die wir aus den gespeicherten Angaben selbst formulieren. Sie enthält keinen Namen einer natürlichen Person.

Eine Übermittlung in ein Drittland findet nicht statt. Dass eine Quelle in einem Drittland veröffentlicht wurde, ist keine Übermittlung durch uns.

Wie lange wir speichern

Meldungen und ihre Fassungen speichern wir dauerhaft, weil die historische Ereignissammlung der eigentliche Zweck der Auswertung ist. Ein Ereignis nach Ablauf einer Frist zu löschen würde genau das entwerten, wofür es erhoben wurde.

Die unverarbeiteten Antworten unserer Quellen löschen wir nach 90 Tagen. Sie dienen nur dazu, eine fehlerhafte Auswertung nachvollziehen zu können. Bei Pflichtveröffentlichungen enthalten sie den vollständigen Text. Bei GDELT enthalten sie nur die bereits bereinigten Angaben, also keinen der verworfenen Namen. Beim Löschen überschreiben wir die freigegebenen Bereiche, sodass der Inhalt nicht in der Datei zurückbleibt.

Verlangt die Lizenz einer Quelle eine kürzere Frist, gilt die kürzere.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit.

Besonders hinweisen möchten wir auf Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21. Weil wir die Verarbeitung auf ein berechtigtes Interesse stützen, können Sie ihr aus Gründen widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Widersprechen Sie, verarbeiten wir Ihre Daten nicht weiter, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen. Eine Begründung ist hilfreich, aber wir werden einen Widerspruch nicht daran scheitern lassen.

Für all das genügt eine formlose Nachricht an contact@quorvyn.de. Damit wir Sie in unseren Beständen finden können, nennen Sie bitte Ihren Namen so, wie er in der Meldung erscheint. Aus der GDELT-Ereignisdatenbank speichern wir keine Namen natürlicher Personen. Dort werden wir zu Ihnen deshalb in aller Regel nichts finden.

Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Für uns zuständig ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne von Artikel 22 statt, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Unsere Auswertung bewertet Wertpapiere, nicht Personen.

Änderungen

Wir passen diese Information an, wenn sich die Verarbeitung ändert, insbesondere wenn eine neue Quellenart hinzukommt. Der Stand oben nennt die jeweils geltende Fassung.