Barrierefreiheit
Diese Seite beschreibt, was an dieser Website automatisiert auf Barrierefreiheit geprüft wird und was nicht. Sie ist bewusst keine formale Erklärung zur Barrierefreiheit nach der BFSGV, weil eine solche Erklärung eine rechtliche Verbindlichkeit unterstellen würde, die die aktuelle Einordnung so nicht herstellt.
Was automatisiert geprüft wird
Jede veröffentlichte Seite läuft bei jedem Build durch einen automatisierten Test mit axe-core, einmal mit hellem und einmal mit dunklem Farbschema. Geprüft wird gegen WCAG 2.1 Stufe A und AA, gegen die Zielgrößen aus WCAG 2.2 AA sowie gegen zusätzliche Best-Practice-Regeln, die über die reinen WCAG-Kriterien hinausgehen. Ergänzend prüft der Test, dass keine Seite bei Breiten zwischen 320 und 1920 Pixeln horizontal scrollt und dass der Sprung-zum-Inhalt-Link allein mit der Tastatur erreichbar ist.
Was das nicht ersetzt
Automatisierte Prüfung findet einen Teil der Probleme, nicht alle. Ein manueller Audit und ein Durchgang mit einem Screenreader haben bisher nicht stattgefunden. Quorvyn ist ein Einzelunternehmen, und eine zweite, unabhängig prüfende Person gibt es dafür nicht.
Rechtliche Einordnung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es nimmt Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von seinen Anforderungen aus, also Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Quorvyn als Einzelunternehmen wird diese Ausnahme aktuell als zutreffend angenommen. Die automatisierten Prüfungen laufen trotzdem bei jedem Build, unabhängig davon, weil die Ausnahme mit wachsendem Geschäft entfallen kann.
Rückmeldung
Wenn Ihnen auf dieser Website eine Barriere begegnet, melden Sie sie gern über die Kontaktseite.